Keine Düngung auf gefrorenem Boden

Die Düngeverordnung erlaubt bei Raps und Wintergetreide die Ausbringung von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln ab dem 1. Februar – sofern der Boden für Nährstoffe aufnahmefähig ist. Anders als im Vorjahr ist die Düngung auf morgens gefrorenem Boden nicht mehr zulässig.


Unter folgenden Voraussetzungen steht der Düngung zu Vegetationsbeginn nichts mehr im Wege:

  • Kein schneebedeckter Boden
  • Kein gefrorener Boden
  • Kein wassergesättigter und überschwemmter Boden


Die Ende Jänner gezogenen vorläufigen Nmin-Werte (Tabelle 1) zeigen keine allzu großen Stickstoffvorräte im Boden. Vor allem Raps, der aufgrund seiner fortgeschrittenen Entwicklung im Vergleich zum Getreide deutlich höhere Nährstoffmengen bei Vegetationsstart aufnimmt, muss entsprechend betont angedüngt werden.


Keine Düngung auf gefrorenem Boden related desktop image Keine Düngung auf gefrorenem Boden related tablet image Keine Düngung auf gefrorenem Boden related mobile image
Tabelle 1: Vorläufige Nmin-Werte Bayern. Quelle: LfL Bayern
multiple image marker active left arrow inactive left arrow active right arrow inactive right arrow