WAS ÄNDERT SICH FÜR BOREALIS L.A.T DÜNGEMITTEL?

Wir möchten hier betonen, dass die Bestandteile und Zusammensetzungen aller unserer Produkte gleich bleiben - es ändert sich nur die gesetzlich vorgeschriebene Deklaration.

Einige der ausgewiesenen Nährstoffgehalte können bzw. müssen jedoch aktualisiert werden, da die neue Verordnung andere Deklarationen vorsieht, z.B. der angegebene CaO-Wert für NAC 27 N, oder die vollständige Wasserlöslichkeit von SO3 oder Mg-Gehalt.



Die Änderungen lassen sich am besten an einem Beispiel erklären, das die Unterschiede auf dem Begleitpapier von unserem COMPLEX 15/15/15 +8SO3+Zn zeigt.


Was sich hier geändert hat, ist die Produktbezeichnung – statt EC Fertilizer weist das CE-Logo auf die Konformität mit FPR hin, und die Produktfunktionskategorie (PFC) wird dargestellt - in diesem Fall PFC 1 (C) (I) (a) (II). Als neu dargestellt werden auch die Zusammensetzung, eine kurze Gebrauchsanweisung und eine Typennummer.

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Ein Beispiel, das die Unterschiede auf dem Begleitpapier von unserem COMPLEX 15/15/15 +8SO3+Zn erklärt.
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