WANN WIRD DIE ÄNDERUNG WIRKSAM?

EU-Düngeprodukte-Verordnung (EU) 2019/1009 ist vollständig anwendbar seit 16. Juli 2022, die bisherige EG 2003/2003 galt bis zum 15. Juli 2022; es wurde keine Übergangsfrist definiert. Alle Produkte, die vor dem 16. Juli in Verkehr gebracht wurden, dürfen jedoch gemäß EG 2003/2003 ohne zeitliche Begrenzung vermarktet werden.


Was passiert mit den "alten" Produkten?


Dies betrifft Produkte, die mit der „alten“ Kennzeichnung auf Lager liegen. 

Da fertig produzierte Dünger als in Verkehr gebracht gelten, können die Hersteller weiterhin die Düngemittel als „EG-Düngemittel“ gekennzeichnet gemäß der Verordnung EG 2003/2003 auf den Markt bringen, die vor dem 16. Juli hergestellt wurden.


Borealis L.A.T wird die Düngeprodukte so schnell wie möglich gemäß der neuen Verordnung verkaufen, ein Teil der gelagerten Produkte wird aber für einige Wochen oder Monate unter EG 2003/2003 vermarktet, um Abfall durch die Verwendung des vorhandenen Verpackungsmaterials zu vermeiden.



Bleiben Sie informiert, indem Sie regelmäßig auf unserer Produktseite vorbeischauen: 

https://www.borealis-lat.com/de/at/product-category/bodendunger-granulierter-dunger-1

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