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Nennenswerte Nährstoffmengen werden ab einer Bodentemperatur von 5°C in 5 cm Tiefe aufgenommen. Die Andüngung von Raps ist aber ab dem 1. Februar zulässig, sofern die Bodenbedingungen dies erlauben und keine Teilnahme an einem Grundwasserschutzprogramm besteht.
Voraussetzung für eine Düngung sind aufnahmefähige Böden, die weder schneebedeckt, noch durchgefroren oder wassergesättigt sind.
In vielen Ackerbauregionen Österreichs herrschten kaum winterliche Verhältnisse, die milden Temperaturen zu Weihnachten und um die Jahreswende ließen ein Pflanzenwachstum bei Raps und Wintergetreide optisch erkennen. Nun zeigen manche Rapsbestände erste Nährstoffmangelsymptome in Form von Blattaufhellungen und Violettfärbung. Wasserlösliche Nährstoffformen wie Nitratstickstoff, Sulfatschwefel, aber auch wasserlösliches Phosphat und Kali können von der Pflanzenwurzel unmittelbar aufgenommen werden.
Der Düngezeitpunkt in der ersten Februarhälfte ist noch relativ früh; bei anhaltend milder Witterung und sichtbaren Mangelsymptomen sollte jedoch ein Vorziehen eines Teils der 1. Gabe (ca. 30-35 N/ha) überlegt werden. Die restliche Teilmenge der 1. Gabe (30- 50 N/ha) kann dann zum üblichen Termin Ende Februar/Anfang März nachgeholt werden. So wird das Risiko von Nährstoffverlusten minimiert, falls das Wetter noch nachhaltig umschlagen sollte. Wird mit der Andüngung ohnehin noch zugewartet, macht die Teilung der ersten Gabe keinen Sinn.
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